EU Blue Card
Bau-/Immobilienfinanzierungen
Optimale Finanzierungslösungen für Nicht-EU-Bürger
Egal ob es um die Finanzierung eines Neubaus geht, oder um die Finanzierung einer Bestandsimmobilie geht. Ich unterstütze Sie als Nicht-EU-Bürger, damit Sie Ihr Immobilienvorhaben optimal finanzieren können.
Auch wenn Sie keine EU Blue Card besitzen, aber Ihnen bereits eine befristete Aufenthaltserlaubnis oder eine unbefristete Niederlassungserlaubnis bescheinigt wurde, kann ich Sie bei Ihrem Immobilien-Finanzierungsvorhaben unterstützen.
Auch bei folgenden Themen profitieren Sie von meiner Erfahrung und von meinen Kontakten:
- Fördermittelberatung: Lassen Sie sich nichts entgehen!
- Immobiliensuche-Unterstützung: Schnell und einfach Ihre optimale Immobilie finden
- Dauerhafte Unterstützung: Profitieren Sie auch nach dem Abschluss Ihrer Finanzierung von meiner Expertise
Und das alles bei einer schnellen Abwicklung – damit Sie schnell zum Ziel kommen.
Und das alles bei einer schnellen Abwicklung – damit Sie schnell zum Ziel kommen.
Voraussetzungen zur Bau-/Immobilienfinanzierung für Blue Card Besitzer
- Einen unbefristeter Arbeitsvertrag und mindestens drei Beschäftigungs-Monate in Deutschland mit entsprechenden Gehaltsabrechnungen (eine Immobilienfinanzierung ist auch bereits in der Probezeit möglich)
- Keine negativen Schufa-Einträge
Wissenswertes Rund um das Thema „EU Blue Card und Bau- / Immobilienfinanzierung“
Was genau ist die EU Blue Card?
Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel für Hochschulabsolventinnen und -absolventen und für Drittstaatsangehörige mit besonderer beruflicher Qualifizierung/Erfahrung, mit dem die dauerhafte Zuwanderung von hoch qualifizierten Bürgern aus den Nicht-EU-Ländern nach Deutschland vereinfacht sowie gefördert werden soll. Dieser Aufenthaltstitel gilt in der Regel für die Dauer von 4 Jahren.
Welche Möglichkeiten gibt es mit/nach der Blue Card?
Wenn man eine Blaue Karte EU (§ 18g AufenthG) besitzt, kann man auf Antrag eine Niederlassungserlaubnis nach den erleichterten Voraussetzungen des § 18c Abs. 2 AufenthG erhalten und so auch einen Familiennachzug beantragen.
Voraussetzungen zur Erteilung der Blauen Karte EU
- Ein Hochschulabschluss, der mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist.
- Bildungsabschluss mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren, der mit einem deutschen Meistertitel vergleichbar ist, oder in „Erzieherberufen“ erworben wurde.
- Ein konkretes Beschäftigungsangebot mit einer Mindestdauer von 6 Monaten, welches der jeweiligen Ausbildung nach angemessen ist und ein Jahresgehalt für 2024 von 45.300 Euro brutto erzielt wird. Für Mangelberufe (zum Beispiel Ärzte, Apotheker und Lehrkräfte) ist auch ein Jahresgehalt für 2024 in Höhe von 41.041,80 Euro brutto ausreichend.
- Berufseinsteiger können die Blaue Karte EU auch erhalten, wenn der Erwerb des letzten Hochschul- oder vergleichbaren Abschlusses nicht länger als drei Jahre zurückliegt, und mit einem konkreten Jobangebot ein Jahresbruttogehalt von mindestens 41.041,80 Euro (2024) erreicht wird. Dies gilt für einen Berufseinstieg in allen Berufsgruppen. Zudem ist im Visumverfahren die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich.
Mehr Informationen finden Sie unter: https://www.make-it-in-germany.com/de/visum-aufenthalt/arten/blaue-karte-eu